Raphael Kaiser-Binkert

Praxis für Psychotherapie, Paar- und Familienberatung
 

Mein Honorar

 

Es gibt 3 Varianten der Abrechnung mit unterschiedlichen Ansätzen:

1. Über die Grundversicherung der Krankenkasse

Seit dem 1.7.2022 werden die Kosten für Psychotherapie von den Krankenkassen unter folgenden Bedingungen aus der Grundversicherung übernommen:

  • Anordnung der Psychotherapie durch Hausärztin/Hausarzt oder durch Psychiaterin/Psychiater (siehe unten: Formular zum Herunterladen)
  • Die Tarife sind durch den Kanton vorgegeben
  • Franchise und Selbstbehalt gelten auch für Psychotherapie
  • die 1. ärztliche Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen. Sind weitere Sitzungen notwendig, kann eine 2. Anordnung beantragt werden. Diese gilt für 15 weitere Sitzungen. Danach braucht es für die Fortsetzung der Therapie eine Beurteilung durch eine psychiatrische Fachperson
Anordnung Psychotherapie
Formular für Hausarzt/Hausärztin
Anordnung psychologische Psychotherapie_Ver1.0_b.docx (398.04KB)
Anordnung Psychotherapie
Formular für Hausarzt/Hausärztin
Anordnung psychologische Psychotherapie_Ver1.0_b.docx (398.04KB)


Meine Honorar-Rechnung geht nach wie vor direkt an Sie. Sie bezahlen diese Rechnung innerhalb von max. 30 Tagen und schicken gleichzeitig eine Kopie als Rückforderungsbeleg an Ihre Krankenkasse. Der ersten Rechnung legen Sie zudem eine Kopie der Anordnung Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes bei. Die Krankenkasse vergütet Ihnen die Kosten nach Abrechnung von Franchise und Selbstbehalt.

2. Über die Zusatzversicherung der Krankenkasse

Wer bei der Krankenkasse eine Zusatzversicherung mit Einschluss der Psychotherapie hat, sollte sich vorgängig erkundigen, wie die Krankenkasse die Verrechnung der Kosten ab dem 1.7.2022 handhabt. Die Rechnung geht unabhängig davon an Sie, Sie bezahlen diese innerhalb von max. 30 Tagen und reichen sie an die Zusatzversicherung weiter. Leider hat sich gezeigt, dass die meisten Krankenkassen die Zusatzversicherung nicht mehr berücksichtigen, sobald die psychotherapeutische Fachperson die Kompetenz hat, über die Grundversicherung abzurechnen.

3. Aus der eigenen Tasche

Wer die Kosten weder über die Grund- noch über die Zusatz-Versicherung abrechnen will oder kann, muss für die Kosten vollumfänglich selber aufkommen. 

Die Therapiesitzung à 60 Minuten kostet CHF 160.- für Einzel- wie auch für Paartherapie. Die Familientherapiesitzung kostet pro Stunde CHF 180.-.

Kürzere oder längere Sitzungen verrechne ich anteilmässig.


Opfer von Gewalt (sexueller Missbrauch, Überfälle, Unfälle) haben gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, eine Kostenbeteiligung für die psychotherapeutische Unterstützung bei den kantonalen Opferberatungsstellen zu beantragen.

 
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